jobswype veröffentlicht Stellenanzeigen eines Unternehmens im Internet auf der Website von jobswype. Diesbezüglich bedarf es des Abschlusses eines Anzeigenvertrages. Die Anzeige wird nach Abschluss des Anzeigenvertrages zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. jobswype behält sich vor, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Anzeige nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stellenanzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für jobswype aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Stellenanzeigen von Kunden werden nur dann auf jobswype veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stellenanzeigen des jeweiligen Kunden handelt. Jede Stellenanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten. jobswype ist berechtigt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Unternehmens auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von jobswype zu veranlassen. Ferner ist jobswype berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Sofern die Veröffentlichung von Anzeigen per Linking auf die Firmenwebsite vereinbart wurde, hat jobswype das Recht, den Quellcode des Inserates auszulesen, zu verarbeiten, abzuändern, zu speichern und unter einer neuen URL anzuzeigen. Das Unternehmen hat das Recht, bestimmte Veröffentlichungen in begründeten Fällen zu untersagen. jobswype kann auf Aufforderung des Unternehmens Änderungen an den auf jobswype veröffentlichten Stellenanzeigen während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.
XML-FeedsFür die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Parteien gemäß Punkt 1.1. räumt das Unternehmen jobswype eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. jobswype ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Unternehmens und von jobswype zu verwenden.
Ebenso ist jobswype zur Erfüllung des Vertragszweckes berechtigt, Materialien des Unternehmens für die weitere Verwendung zu bearbeiten. Die Nutzungsbewilligung des Unternehmens für von jobswype bearbeitete Inhalte des Unternehmens endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages.
Das Unternehmen sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die es zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Das Unternehmen hält jobswype diesbezüglich schad- und klaglos und stellt jobswype von etwaigen Ansprüchen frei.
Sofern das Unternehmen ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist es verpflichtet, dies jobswype unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei jobswype mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird jobswype diesen an das Unternehmen weiterverweisen.
jobswype wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und das Unternehmen von einer Anspruchstellung informieren. jobswype wird den Anspruchsteller über die Identität des Unternehmens unterrichten.
jobswype ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mit zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Unternehmens bedarf.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit jobswype erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird jobswype schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen jobswype geltend gemacht werden.
Die auf www.jobswype abrufbaren Preislisten sind Richtpreise und dienen der Information. Der Preis wird von jobswype nicht im Vorhinein festgelegt, und wird iSd § 22 (3) Z 1 Dienstleistungsgesetz auf Anfrage mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise.
Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Unternehmen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Das Unternehmen erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig.
Zahlungen an jobswype haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von jobswype namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von jobswype bekannt gegebenen Konto maßgebend.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von jobswype beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
Sofern jobswype das Mahnwesen selbst vornimmt, steht jobswype für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 40,00 zu.
Vom Unternehmen geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch das Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist jobswype nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
Verträge werden entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats (einlangend) schriftlich kündigen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können jobswype und Unternehmen die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmens gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.
jobswype gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung auf dem Arbeitgeberprofil und den Partner- und Distributionskanälen von jobswype. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
jobswype sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Website zu; Das Unternehmen ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware – nicht zugesichert werden kann. jobswype haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbesondere wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.
jobswype haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch jobswype wird in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung in Punkt 9. gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder Personenschäden.
jobswype haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.
Das Unternehmen sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Das Unternehmen wird jobswype diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von jobswype wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.
Das Unternehmen stimmt zu, dass es von jobswype bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen von jobswype per E-Mail, Telefax, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert wird.
Das Unternehmen ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an service@jobswype.com oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter kostenlos zu widerrufen.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Unternehmen maßgebliche Sprache ist Deutsch.
Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung.
jobswype ist berechtigt, so lange das Unternehmen keine geänderten Kontaktdaten bekannt, gibt, sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen, etc.) in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekannt gegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von jobswype zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich das Unternehmen, eine allfällige Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich an jobswype bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit dieser nicht beweist, dass ihm die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.
Mitteilungen des Unternehmers sind an die im Impressum der Unternehmenshomepage von jobswype.com (www.jobswype.com) angeführten Adressen zu richten.
Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.